Be prepared: Die wichtigsten finanziellen Neuerungen in 2024


Neues Jahr – neue Regeln. Für einige unserer Lebensbereiche haben sich wieder neue Auflagen ergeben, dessen Hintergründe wir kennen sollten, um sie besser zu verstehen. Welche Änderungen das sind und wie du dich auf sie einstellen kannst, erfährst Du in diesem Blog.
Angepasste Gesetzesentwürfe lassen sich häufig auf aktuelle politische & ökologische bzw. ökonomische Entwicklungen zurückführen und können flexibel an die Marktsituation angepasst werden. Neue Regelungen bringen nicht selten auch finanziellen Konsequenzen für den Bürger mit sich. Ob diese eher Freudentänze oder Sorgenfalten hervorrufen, hängt meist vom Lebensbereich ab und ob sich die Ausgangslage dadurch für uns zum Positiven oder Negativen verändert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:


• Höheres Nettoeinkommen durch Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrag
• Bessere Rente in 2024
• Anpassung des Mindestlohns
• Neue Beitragsbemessungsgrenzen
• Steigerung beim Bürgergeld
• Verdopplung der Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage
• Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen
• Höhere Beiträge in der privaten Krankenkasse
• Autofahren wird teurer: KFZ-Versicherungsbeiträge steigen
• Sachversicherungen steigen


Nicht alle aufgeführten Änderungen werden dich betreffen. Dennoch gibt es viele Situationen, in denen wir die neuen Regeln merken werden. Wir erklären euch die wichtigsten Anpassungen im Detail:


Höheres Nettoeinkommen durch Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrag

Schonmal etwas vom Grundfreibetrag gehört? Ein Wert, der für jeden einkommenspflichtigen Arbeitnehmer relevant ist.. Er gibt an, ab welchem Einkommen die Einkommenssteuer fällig wird. Lässt sich dieser Wert verändern? Zum Glück ja! Zum Jahresbeginn gab es eine Erhöhung des Grundfreibetrages: Alleinstehende dürfen nun bis zu 11.604 Euro und Ehepartner bzw. eingetragene Lebensgemeinschaften bis zu 23.208 Euro steuerfrei verdienen. Die good news: Eine Anhebung des Grundfreibetrags bedeutet, dass ihr mehr von eurem Nettogehalt auf eurem Konto seht.
Das war noch nicht alles: Der steuerliche Kinderfreibetrag wurden ebenfalls noch oben korrigiert. Er sorgt dafür, dass das verfügbare Einkommen Erziehungsberechtigter erhöht und das Existenzminium der Eltern steuerfrei gestellt wird. Eltern können den Kinderfreibetrag entweder in Form eines Freibetrags auf ihre Einkommensteuererklärung anrechnen lassen oder das Kindergeld in Anspruch nehmen. Diese Entscheidung prüft in der Regel das Finanzamt. Dabei spielt die Höhe des Einkommens eine entscheidende Rolle. Je mehr Eltern verdienen, desto eher lohnt sich der Kinderfreibetrag. Seit dem 1. Januar 2024 liegt dieser Betrag bei 6.384 Euro (je Kind für beide Elternteile). Getrennt lebende Eltern können den halben Freibetrag (3.192 Euro) in der Steuer ansetzen. Auf dem Einkommenssteuerbescheid wird dies direkt mit berücksichtigt.


Bessere Renten in 2024

Ein Thema, das sich unter dem Einfluss der demographischen Entwicklung zunehmend zuspitzt, ist die Rentenregelung. Ein Lichtblick am 1. Juli ? Im ersten Quartal des Jahres wird entschieden, ob die Renten im Sommer in Deutschland um 3,5 Prozent steigen werden. Derzeit gibt es dazu erst einmal nur einen Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung. Wer ist betroffen? Eine Änderungen würde sich in folgenden Bereichen bemerkbar machen: Alle Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie gesetzliche Unfallrenten und Renten aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.


Anpassung des Mindestlohns

Mehr Wertschätzung für Arbeit: Der Mindestlohn wurde seit dem 1. Januar 2024 bundesweit auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben. Eine Anpassung, die sicherlich für Diskussionsstoff sorgen wird. Während Arbeitnehmer sich über mehr Geld am Ende des Monats freuen dürfen, sind Arbeitsgeber in der Pflicht, ihre Lohnkosten zu erhöhen und ggf. neu zu kalkulieren. Ein Anstieg des Mindestlohns macht sich jedoch nicht nur im Unternehmen selbst bemerkbar, sondern auch beim Kunden: Die Pizza wird teurer, der Malerrechnung fällt höher aus und der Haarschnitt kostet mehr. Höhere Personalkosten werden nicht selten auf den Kunden bzw. das Produkt und die Dienstleistung umgeschlagen. Übrigens: Von der Erhöhung des Mindestlohns sind auch Menschen mit Mini-Jobs betroffen, deren Obergrenze statt bei 520 Euro inzwischen bei 538 Euro liegt. Yuhu !


Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Beitragsbemessungsgrenzen bei der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden jährlich aufs Neue betrachtet und an die aktuelle Einkommensentwicklung angepasst. Wofür das gemacht wird? Es sorgt für eine Sicherstellung der sozialen Absicherung.
Schauen wir uns die gesetzliche Krankenversicherung doch mal etwas genauer an: Hier steigt die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 Euro (5.175 Euro im Monat). Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich auf 69.300 Euro (5.775 Euro). Damit ist der Einkommenshöchstbetrag gemeint, bis zu dem die Beschäftigten pflichtversichert sind. Liegt ihr darüber, ist es euch freigestellt, ob ihr euch privat krankenversichern lassen wollt.
Auch die allgemeine Rentenversicherung schmückt sich mit neuen Grenzwerten. In den neuen Bundesländern liegt dieser bei 7.450 Euro/Monat und in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro/Monat.
Und was bedeutet das jetzt für mich? Bis zu diesen Beitragsbemessungsgrenzen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Verdienstanteile, die diese Grenzen übersteigen, sind beitragsfrei.


Steigerung beim Bürgergeld

Mehr soziale Unterstützung: Wer Bürgergeld bezieht, darf sich seit Januar über einen neuen Regelsatz freuen. Monatlich können ledige Erwachsene mit 563 Euro vom Amt rechnen. Bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) liegt der Betrag bei 471 Euro. Auch bei Kindern ( 6 bis 13 Jahre) wurde der Satz von 348 Euro auf 390 Euro erhöht und alle jüngeren Kinder bekommen statt 318 nun 357 Euro.
Im letzten Jahr wurde im Januar beschlossen, dass die Grundsicherung durch das Bürgergeld ersetzt werden soll. Die vereinbarten Sätze können so an die aktuelle Inflation flexibel angepasst werden und den Bürger je nach aktueller Lage angemessen unterstützen.


Verdopplung der Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

Noch eine Veränderung seit Januar, über die wir uns freuen dürfen: die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage wurden angehoben. Eine Prämie erhalten Ledige bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro und Verheiratete bis 80.000 Euro. Dies betrifft natürlich nur all diejenigen, die einen geförderten Sparvertrag haben. Was hat sich verändert? Durch die neue Regelung haben nun ca. 13,8 Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Zulagen für Bausparverträge liegen bei 9 Prozent der maximalen Sparsumme von 470 Euro bei alleinstehenden Personen und 940 Euro bei Ehepaaren pro Jahr. Beim Fondssparen beläuft sich die Zulage auf 20 Prozent der maximalen Sparsumme von 400 Euro bei Alleinstehenden und 800 Euro bei Ehepaaren pro Jahr. Ein cleverer Schachzug, um das Sparen mittels vermögenswirksamer Leistungen (VWL) wieder publik zu machen.


Aber was sind vermögenswirksame Leistungen überhaupt? Die VWL sind ein Fremdwort für viele Arbeitnehmer. Die meisten Leute wissen gar nicht, dass sie einen gewissen Anteil jeden Monat von ihrem Arbeitgeber geschenkt bekommen, den sie in Bausparverträge, Genossenschaftsanteile oder Investmentfonds investieren können. Erfahrungsgemäß wird das Thema beim Onboarding von der Personalabteilung kurz angerissen oder mit etwas Glück kommt eure Bank in diesem Bereich auch auf euch zu.


Das Prinzip funktioniert so: Arbeitnehmer erhalten bei vielen Firmen einen Zuschuss zu den VWL, die sie aus ihrem eigenen Nettogehalt bis zur Höchstgrenze aufstocken können oder gänzlich selbst finanzieren. Wäre schade, diesen Bonus nicht zu nutzen, oder?


Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen

14,6 Prozent: So bemisst sich aktuell der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Hinblick auf das Bruttoeinkommen eines jeden Bürgers. Hinzu kommen Zusatzbeiträge, die in diesem Jahr um 0,1 Prozentpunkt auf 1,7 Prozent steigen. Krankenkassen können diesen Wert übrigens individuell festlegen. Da stellt sich die Frage: Merke ich diese Erhöhung im Portemonnaie ? Es kommt darauf an: Hier lohnt sich eine detaillierte Prüfung der verschiedenen Kassen, um herauszufinden, welche Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt.
Übrigens: Nennenswerte Abweichungen der Zusatzbeiträge zwischen den Kassen erlauben euch einen Wechsel des Anbieters. Wie das reibungslos gelingt, verrät dir deine EINKOMMENSBERATUNG.


Höhere Beiträge in der privaten Krankenkasse

Wer privat versichert ist, muss in diesem Jahr noch ein bisschen tiefer in die Tasche greifen. Das merken wir an den erhöhten Beiträgen, die viele private Krankenkassen aktuell erheben. Mit einer durchschnittlichen Erhöhung von etwa sieben Prozent ist in diesem Jahr zu rechnen. An dieser Stelle wollen wir darauf hinweisen, dass die Beitragserhöhungen individuell zu betrachten sind und Anpassung durch gewisse Faktoren auch ausbleiben oder überdurchschnittlich hoch ausfallen können.
Ein Tipp unserer Einkommensberater: Solltet ihr Schwierigkeiten beim Handling der Beitragserhöhungen in Hinblick auf euer Einkommen haben, lohnt es sich, bei der Krankenkasse nach einer Wechsel in einen günstigeren Tarif zu fragen oder ein Angebot mit Selbstbeteiligungsvarianten zu wählen. Vielleicht passt auch die gesetzliche Krankenkasse zu euch?


Autofahren wird teurer: KFZ-Versicherungsbeiträge steigen

Wie hängt meine Versicherung eigentlich mit der Inflation zusammen? Ganz einfach: Corona, steigende Mindestlöhne und die die Inflation machen sich bei den Reparaturkosten bemerkbar. Das merkt auch unsere KFZ-Versicherung, wenn wir die Rechnung in den Briefkasten werfen. Alle Autofahrer können im Schnitt mit einer Erhöhung von satten 10% rechnen. Auch hier lohnt sich ein Angebotsvergleich. Doch Vorsicht vor Fallstricken: Günstigere Konditionen bringen in einigen Fällen auch weniger Leistung mit sich und lassen uns im Schadensfall im Regen stehen. Lieber das Kleingedruckte zweimal lesen!

Sachversicherungen steigen

Was für unsere Autos gilt, betrifft auch unser Hab und Gut ohne Räder: Entstandene Schäden bringen in der aktuellen Lage erhöhte Reparatur-, Handwerker und Baukosten mit sich. Die logische Konsequenz ist, dass die Schadensversicherungen die Mehrkosten auf den Kunden umschlagen. Hier ist es clever, bereits einen Puffer für erhöhte Beiträge für eure Hausrat- und Gebäudeversicherungen mit einzuplanen.
Ihr seht die neuen Regelungen als Chance und könnt vielleicht sogar davon profitieren? Gerne beantworten wir eure Fragen rund um diese Themen & beraten euch in einem kostenlosen Check-Up!

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